BF17 · Begleitetes Fahren

Dein Führer­schein mit 17

Du willst schon vor deinem 18. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen? Dann nix wie los! Hier findest du alle wichtigen Infos für den Fahrspaß ab 17.

Wann kann's losgehen?

Früh starten, früher fahren

Sobald du 16½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung beginnen. Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du dem Prüfer dein Können in der praktischen Prüfung beweisen.

Gut zu wissen: Die Ausbildung ist dieselbe wie beim „normalen“ Führerschein mit 18 – du bist nur früher startklar.
Junge Fahrschülerin am Auto – Führerschein mit 17 bei der Fahrschule V17

Dein Zeitplan im Überblick

16½

Ausbildungsstart

Theorie & Praxis beginnen

-3 M

Theorieprüfung

3 Monate vor dem 17. Geburtstag

-1 M

Praktische Prüfung

1 Monat vor dem 17. Geburtstag

17

Begleitet fahren

Mit Prüfungsbescheinigung & Begleitperson

Die Begleitperson

Auf die richtige Begleitung kommt es an

Beim BF17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein. Diese musst du bei der Antragstellung angeben. Deine Begleitperson muss folgende Kriterien erfüllen:

Mindestens 30 Jahre

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.

Seit 5 Jahren Klasse B

Ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3).

Höchstens 1 Punkt

Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg).

Unter 0,5 Promille

Während der Fahrt weniger als 0,5 ‰ Blutalkohol.

Keine Angst: Die Begleitperson ist nicht dein „Hilfsfahrlehrer“. Allein du bist der verantwortliche Fahrzeugführer. Wir empfehlen deinen Begleitern, sich bei uns in der Fahrschule V17 kostenlos für die Aufgabe einweisen zu lassen.

Schein statt Karte

Statt der bekannten Führerschein-Plastikkarte erhältst du beim BF17 eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Führerschein – und dort steht auch deine Begleitperson drin. Gültig bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres.

Achtung: Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung und deinen Ausweis dabei haben – auf der Bescheinigung ist nämlich kein Bild von dir! Sie gilt in ganz Deutschland und Österreich.
Probezeit

Sobald du die Bescheinigung hältst …

… beginnt deine Probezeit. Genau wie beim Führerschein mit 18 gelten dann die üblichen Regeln der Probezeit. Wir bereiten dich darauf vor, damit du von Anfang an sicher und selbstbewusst unterwegs bist.

Du hast Fragen zum Ablauf, zu den Kosten oder zur Anmeldung? Wir beraten dich gern persönlich.

Bereit? Dann nix wie los!

Melde dich online an oder ruf uns an – wir beraten dich gern und finden gemeinsam deinen schnellsten Weg zum Führerschein.