Dein Führerschein mit 17
Du willst schon vor deinem 18. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen? Dann nix wie los! Hier findest du alle wichtigen Infos für den Fahrspaß ab 17.
Früh starten, früher fahren
Sobald du 16½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung beginnen. Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du dem Prüfer dein Können in der praktischen Prüfung beweisen.

Dein Zeitplan im Überblick
Ausbildungsstart
Theorie & Praxis beginnen
Theorieprüfung
3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung
1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Begleitet fahren
Mit Prüfungsbescheinigung & Begleitperson
Auf die richtige Begleitung kommt es an
Beim BF17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein. Diese musst du bei der Antragstellung angeben. Deine Begleitperson muss folgende Kriterien erfüllen:
Mindestens 30 Jahre
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Seit 5 Jahren Klasse B
Ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3).
Höchstens 1 Punkt
Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg).
Unter 0,5 Promille
Während der Fahrt weniger als 0,5 ‰ Blutalkohol.
Schein statt Karte
Statt der bekannten Führerschein-Plastikkarte erhältst du beim BF17 eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Führerschein – und dort steht auch deine Begleitperson drin. Gültig bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres.
Sobald du die Bescheinigung hältst …
… beginnt deine Probezeit. Genau wie beim Führerschein mit 18 gelten dann die üblichen Regeln der Probezeit. Wir bereiten dich darauf vor, damit du von Anfang an sicher und selbstbewusst unterwegs bist.
Du hast Fragen zum Ablauf, zu den Kosten oder zur Anmeldung? Wir beraten dich gern persönlich.
Bereit? Dann nix wie los!
Melde dich online an oder ruf uns an – wir beraten dich gern und finden gemeinsam deinen schnellsten Weg zum Führerschein.