Bus & Lkw Module – BKF-Weiterbildung
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) – informiere dich über unsere attraktiven Angebote. Termine nach Vereinbarung.
Alle 5 Jahre zur Weiterbildung
Lkw- und Bus-Fahrer sind verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung gemäß BKrFQG teilzunehmen. Diese Pflicht gilt seit dem 10. September 2008 für den Personenverkehr bzw. seit dem 10. September 2009 für den Güterverkehr.
Betroffen sind alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE durchführen.
Der Umfang der Weiterbildung
- Insgesamt 35 Stunden Schulung
- In Einheiten von je 7 Zeitstunden (z. B. 5 × 7 Std.)
- Keine Prüfung in der Weiterbildung
- Erwerb im Inland oder im EU-Mitgliedsland der Beschäftigung
Wann ist deine Weiterbildung fällig?
- Alle 5 Jahre erneut
- Spätestens bis zu dem Datum, das hinter der Schlüsselzahl 95 in deinem Führerschein steht
Deine persönliche Frist und die nächsten Termine besprechen wir gern mit dir.

Lkw · Güterverkehr
Klassen C1/C1E und C/CE – Weiterbildung für gewerbliche Gütertransporte.

Bus · Personenverkehr
Klassen D1/D1E und D/DE – Weiterbildung für die gewerbliche Personenbeförderung.
Bereit? Dann nix wie los!
Melde dich online an oder ruf uns an – wir beraten dich gern und finden gemeinsam deinen schnellsten Weg zum Führerschein.