Berufskraftfahrer

Bus & Lkw Module – BKF-Weiter­bildung

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) – informiere dich über unsere attraktiven Angebote. Termine nach Vereinbarung.

Gesetzliche Pflicht

Alle 5 Jahre zur Weiter­bildung

Lkw- und Bus-Fahrer sind verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung gemäß BKrFQG teilzunehmen. Diese Pflicht gilt seit dem 10. September 2008 für den Personenverkehr bzw. seit dem 10. September 2009 für den Güterverkehr.

Betroffen sind alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE durchführen.

Nachweis: Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigungen wird die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

Der Umfang der Weiter­bildung

  • Insgesamt 35 Stunden Schulung
  • In Einheiten von je 7 Zeitstunden (z. B. 5 × 7 Std.)
  • Keine Prüfung in der Weiterbildung
  • Erwerb im Inland oder im EU-Mitgliedsland der Beschäftigung

Wann ist deine Weiter­bildung fällig?

  • Alle 5 Jahre erneut
  • Spätestens bis zu dem Datum, das hinter der Schlüsselzahl 95 in deinem Führerschein steht

Deine persönliche Frist und die nächsten Termine besprechen wir gern mit dir.

Lkw für den gewerblichen Güterverkehr, Klassen C1/C1E und C/CE

Lkw · Güterverkehr

Klassen C1/C1E und C/CE – Weiterbildung für gewerbliche Gütertransporte.

Bus für die gewerbliche Personenbeförderung, Klassen D1/D1E und D/DE

Bus · Personenverkehr

Klassen D1/D1E und D/DE – Weiterbildung für die gewerbliche Personenbeförderung.

Bereit? Dann nix wie los!

Melde dich online an oder ruf uns an – wir beraten dich gern und finden gemeinsam deinen schnellsten Weg zum Führerschein.