Wann kann’s losgehen?
Sobald du 16 ½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung beginnen.
Drei Monate vor deinem 17 Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem 17
Geburtstag darfst du dem Prüfer dein Können in deiner praktischen Prüfung beweisen.
Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Beim BF 17 darfst Du nur mit einer oder mehreren Begleitperson/en unterwegs sein.
Diese musst du bei der Antragstellung angeben. Die Begleitperson/en müssen folgende Kriterien erfüllen:
Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014), bzw. maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) haben.
Und sie muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.
Aber keine Angst, die Begleitperson ist nicht dein "Hilfsfahrlehrer". Allein du bist der „verantwortliche Fahrzeugführer“. Den Begleitern wird zudem empfohlen, sich bei uns in der Fahrschule V17 für die Aufgabe als Begleitperson einweisen zu lassen, natürlich kostenlos.
Schein statt Karte
Obwohl die Ausbildung dieselbe ist wie beim „normalen“ Führerschein mit 18, erhältst Du statt der bekannten Führerschein-Plastikkarte beim BF 17 eine so genannte
Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Führerschein und dort steht auch deine Begleitperson drin. Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines
18 Lebensjahres.
Probezeit
Sobald du die Prüfungsbescheinigung in den Händen hältst, beginnt deine Probezeit.
Achtung!
Beim Fahren musst Du die Prüfungsbescheinigung und deinen Ausweis dabei haben, auf der Prüfungsbescheinigung ist nämlich kein Bild von Dir! Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich, in anderen Ländern darfst Du damit leider nicht fahren.
Quelle Vogel - Fotos: Photos.com(oben), Fotolia(Rest)