BKF-Weitebildung nach BKrFQG
Lkw und Bus-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 für Personenverkehr, beziehungsweise seit dem 10. September 2009 für Güterverkehr. Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.
Der Fahrer muss die Weiterbildung Bus oder Lkw im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden-Schulung in Einheiten von 7 Zeitstunden (z.B. 5 mal 7 Std.) es gibt in der Weiterbildung Bus oder Lkw keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in der Kartenführerschein eingetragen.
Die erste Weiterbildung nach BKrFQG:
für Bus-Fahrer bis einschließlich 09. September 2013,
für Lkw-Fahrer bis einschließlich 09. September 2014,
(Quelle Vogel)